Häuser des Jugendrecht

 

 

Kontakt:

Haus des Jugendrechts Konstanz
Gerichtsgasse 9
78462 Konstanz
Tel. 07531 2800

Kontakt:

Haus des Jugendrechts Schwarzwald Baar
Bahnhofstraße 10
78048 Villingen-Schwenningen
Tel. 07721 40474-526

 

Das  „Haus des Jugendrechts“ ist eine gemeinsame Einrichtung, in der mehrere Behörden zusammenarbeiten, um auf Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden schneller und koordinierter zu reagieren.

Ziele:

  • Vereinfachte und wirkungsvolle Bekämpfung von Straftaten
  • Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen z. B. durch Jugendschutzstreifen
  • Schnelle und abgestimmte Reaktion auf delinquentes Verhalten
  • Reduzierung der Jugenddelinquenz
  • Intensivierte Zusammenarbeit und Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten, insbesondere bei mehrfach auffälligen Kindern und Jugendlichen
  • Intensivierung des Informationsaustausches der Kooperationspartner
  • Erarbeitung und Abstimmung von Maßnahmen im Rahmen der Diversion (z.B. Täter-Opfer-Ausgleich) sowie Umsetzung erzieherischer Maßnahmen
  • Resozialisierung und Wiedereingliederung in Schule und Gesellschaft
  • Entwicklung und Optimierung abgestimmter Präventions- und Intensivkonzepte
  • Intensivierung der Zusammenarbeit mit Schulen
  • Ganzheitliche Betrachtung des jungen Menschen und Abstimmung von Maßnahmen mit allen Beteiligten im Einzelfall
  • Optimierung der Zusammenarbeit im Kinderschutz und bei der Jugendhilfe
  • Sicherstellung eines umfassenden Opferschutzes

 

Daten & Fakten:

Historie:

  • Zum 01.01.2022 wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Polizeipräsidium Konstanz, der Staatsanwaltschaft Konstanz, der Stadt Villingen-Schwenningen und dem Landratsamt Villingen-Schwenningen zur gemeinsamen Einrichtung des HdJR Schwarzwald-Baar-Kreis geschlossen.
  • Im Sommer 2023 fusionierten die Jugendämter der Stadt Villingen-Schwenningen und des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis, seither sind alle Vertreter des Jugendamtes dem Landratsamt angegliedert.
  • Am 6. Oktober 2025 eröffneten Justizministerin Marion Gentges und Staatssekretär Thomas Blenke gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Justiz, Polizei und Verwaltung das Haus des Jugendrechts in Konstanz.

Zuständigkeit:

  • Straffällig gewordene sowie vermisste Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (hierbei gilt grundsätzlich das Wohnortprinzip).
  • Bearbeitung von Fällen im Zuständigkeitsbereich der Schutz- und Kriminalpolizei.