Haus des Jugendrechts SBK

 

Kontakt:

Haus des Jugendrechts Schwarzwald-Baar-Kreis
Bahnhofstraße 10
78048 Villingen-Schwenningen
Tel. 07721 40474-526

 

Über uns:

Das Haus des Jugendrechts (HdJR) Schwarzwald-Baar-Kreis ist ein gemeinsames Kooperationsmodell des Polizeipräsidiums Konstanz, der Staatsanwaltschaft Konstanz und des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis.

Im Mittelpunkt steht die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten in der Jugenddelinquenz sowie der Jugendhilfe. Durch die kurzen Wege stehen die zuständigen Jugendsachbearbeitenden der Schutz- und Kriminalpolizei, Jugendstaatsanwältinnen und Mitarbeitenden der Jugendhilfe im Strafverfahren stets im engen Austausch.

Von polizeilicher Seite ist das HdJR organisatorisch dem Kriminalkommissariat Villingen-Schwenningen zugeordnet. Neben den Ansprechpersonen vor Ort zählen auch weitere Jugendsachbearbeitende bei den Polizeirevieren Donaueschingen und St. Georgen, den zugehörigen Polizeiposten sowie eine Jugendstaatsanwältin und vier Mitarbeitende der Jugendhilfe im Strafverfahren in Donaueschingen als sog. „Satelliten“ in der Fläche zum Team des HdJR.

 

Ziele:

Im Haus des Jugendrechts Schwarzwald-Baar-Kreis sollen nachfolgende Ziele erreicht werden:

  • Vereinfachte und wirkungsvolle Bekämpfung von Straftaten
  • Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen z. B. durch Jugendschutzstreifen
  • Schnelle und abgestimmte Reaktion auf delinquentes Verhalten
  • Reduzierung der Jugenddelinquenz
  • Intensivierte Zusammenarbeit und Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten, insbesondere bei mehrfach auffälligen Kindern und Jugendlichen
  • Intensivierung des Informationsaustausches der Kooperationspartner
  • Erarbeitung und Abstimmung von Maßnahmen im Rahmen der Diversion (z.B. Täter-Opfer-Ausgleich) sowie Umsetzung erzieherischer Maßnahmen
  • Resozialisierung und Wiedereingliederung in Schule und Gesellschaft
  • Entwicklung und Optimierung abgestimmter Präventions- und Intensivkonzepte
  • Intensivierung der Zusammenarbeit mit Schulen
  • Ganzheitliche Betrachtung des jungen Menschen und Abstimmung von Maßnahmen mit allen Beteiligten im Einzelfall
  • Optimierung der Zusammenarbeit im Kinderschutz und bei der Jugendhilfe
  • Sicherstellung eines umfassenden Opferschutzes

 

Daten & Fakten:

Historie:

  • Zum 01.01.2022 wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Polizeipräsidium Konstanz, der Staatsanwaltschaft Konstanz, der Stadt Villingen-Schwenningen und dem Landratsamt Villingen-Schwenningen zur gemeinsamen Einrichtung des HdJR Schwarzwald-Baar-Kreis geschlossen.
  • Im Sommer 2023 fusionierten die Jugendämter der Stadt Villingen-Schwenningen und des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis, seither sind alle Vertreter des Jugendamtes dem Landratsamt angegliedert.

 

Zuständigkeit:

  • Straffällig gewordene sowie vermisste Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (hierbei gilt grundsätzlich das Wohnortprinzip).
  • Die örtliche Zuständigkeit erstreckt sich – gemeinsam mit den Satelliten bei den Polizeirevieren Donaueschingen und St. Georgen bzw. den zugehörigen Polizeiposten Blumberg, Furtwangen und Triberg – auf den gesamten Schwarzwald-Baar-Kreis.
  • Bearbeitung von Fällen im Zuständigkeitsbereich der Schutz- und Kriminalpolizei.

 

Aktuelle Projekte:

Seit Oktober 2023 wird in Zusammenarbeit mit dem Anwaltsverein Schwarzwald-Baar-Kreis an jedem ersten Mittwoch des Monats, in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr, eine kostenfreie Rechtsberatung (in allen Rechtsbereichen) für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende (bis einschließlich 20 Jahre) im HdJR angeboten. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen können dem nachfolgenden Flyer entnommen werden:

Hier geht´s zum Flyer